Walcher GmbH & Co. KG Zum Lingeshof 3 36124 Eichenzell Tel. +49 6659 98794-0 Fax. +49 6659 98794-44 E-Mail: info@walcher.com | |
Das Gesetz:Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25.10.2008 müssen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 100 kW über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Daher müssen alle EEG-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen werden und diesen Leistungsschwellenwert überschreiten, mit einer solchen Einrichtung ausgestattet werden. Entsprechende Anlagen, die bis einschließlich 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.12.2010 nachgerüstet werden (§66 Abs.1, Nr.1). Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, besteht nach § 16 Abs. 6 EEG kein Vergütungsanspruch. |
Welche Auswirkungen hat dies für die betroffenen Kraftwerke?
In der Regel wird vom ortsansässigen EVU ein Rundsteuerempfänger gesetzt oder zur Verfügung gestellt werden. Über diesen Rundsteuerempfänger können zum Beispiel vier unterschiedliche maximale Leistungsvorgaben für das Kraftwerk vorgegeben werden, die innerhalb von 30 Sekunden automatisch umzusetzen sind. Diese Leistungsvorgaben betragen z.B. 0% - 30% - 60% und 100% der jeweils installierten Kraftwerksleistung. Das Kraftwerk muss also auf diesen Steuerbefehl innerhalb von ca. 30 Sekunden reagieren. Hierbei muss auch die Wasserabfuhr bzw. Regelung beachtet (geregelt) werden.
Was ist zu tun?
Bei der technischen Umsetzung muss geprüft werden, inwieweit durch eine kleine Softwareanpassung innerhalb der Turbinensteuerung (Turbinenregler) den Leistungsvorgaben durch das EVU Rechnung getragen werden kann.
Bei älteren Anlagen wird dies nicht immer zu realisieren sein, weshalb durch einen nachträglich einzubauenden Turbinenregler mit integriertem Einspeisemanagement, der auf die bestehende Maschinensteuerung eingreift, in vielen Fällen eine gute Lösung umgesetzt werden kann.

Einspeisemanagement:
Erläuterung: Von den Elektrizitätswerken, Versorgungsunternehmen (EVU) Nr. 1 wird gefordert, bei einem Überangebot von Energie, die ins Netz eingespeist wird, die Leistung der Wasserkraftanlagen über 100 kW automatisch zu drosseln bzw. verstellen zu können. Hierzu soll die Kraftwerksanlage über einen Rundsteuerempfänger Nr. 2 bis zu 4 Meldungen signalisiert bekommen, um die Kraftwerksleistung in Schritten von z.B. 100% - 60 % - 30% - oder 0% der installierten Kraftwerksleistung zu steuern.
Diese 4 Kontakte des Rundsteuerempfängers Nr. 2 werden vom Einspeisemanager Nr. 3 an die Turbinensteuerung Nr. 4 und, wenn erforderlich, auch an die Wehrsteuerung Nr. 5 weiter gegeben bzw. in Stellsignale umgesetzt.
Um diese Forderungen umzusetzen müssen die Daten der erzeugten Wirkleistung und Pegelstände vom Einspeisemanager erfasst werden. Der Einspeisemanager soll nicht nur die Turbinenleistung reduzieren, sondern muss parallel hierzu auch den Wasserstand konstant halten (Wehrsteuerung) bzw. bei sinkendem Wasserstand selbsttätig die Turbinen bis auf die zulässige Leistung wieder öffnen, um keine vermeidbaren Verluste durch schlechte Regelung zu produzieren.
Bei modernen Steuerungen sollte in der Regel der Einspeisemanager nachträglich als Software-Baustein eingebunden werden können. Je nach Forderung des EVU kann es erforderlich werden, die Leistungsabgabe mittels Datenlogger oder Schreiber zu dokumentieren, welcher in den Einspeisemanager integriert werden kann.
Die zweckmäßigste Vorgehensweise bei der Nachrüstung des Kraftwerkes ist individuell zu prüfen.
|